Vorsorgen und Selbst Bestimmen
Wir setzen uns ein für einen menschenwürdigen Umgang mit Schwerstkranken und Sterbenden sowie für die Wahrung des Selbstbestimmungsrechtes im Bereich des Gesundheitswesens und der Altenhilfe.
Für den Fall der Erteilung von weiterreichenden Vollmachten empfehlen wir eine rechtliche Beratung durch einen Notar.
Mit Vorsorgepapieren, bestehend aus Patientenverfügung,Gesundheitsvollmacht oder Betreuungsverfügung, können Sie im voraus für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit Ihren Wunsch und Willen dem behandelnden Arzt kundtun und festlegen, wer Sie vertritt, wenn Sie selbst nicht mehr für sich Entscheidungen treffen können.
Bei den Beratungsstellen unserer Mitglieder wie von unseren Beraterinnen und Beratern können Sie sich kostenlos über Vorsorgepapiere im Gesundheitsbereich (Patientenverfügung, Gesundheitsvorsorgevollmacht) informieren.