Der Vorsorgeausweis

Es ist sinnvoll, wenn Sie einen Vorsorgeausweis in Ihrer Brieftasche oder in Ihrem Geldbeutel stets bei sich tragen. Aus ihm ergibt sich im Notfall, dass Sie vorsorgende Verfügungen getroffen haben und wer als Vertrauensperson oder als bevollmächtigte Person zu informieren ist. Durch das ständige Mitführen des Vorsorgeausweises dokumentieren Sie zudem, dass Ihre Verfügungen noch gelten sollen.

Das Vorsorgeregister

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Vorsorgevollmacht oder Ihre Betreuungsverfügung gegen eine geringe Gebühr im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen (http://www.vorsorgeregister.de ). Das Register steht allerdings nur den Betreuungsgerichten zur Prüfung der Frage offen, ob Sie eine Vorsorgevollmacht erteilt haben, weshalb eine Betreuerbestellung nicht erforderlich wäre.